Konzept

Halbtagsklassen

Unterrichtszeiten:

 

Klassen 1/2: täglich von 8.05 bis 12.00 Uhr

Klassen 3/4: täglich von 8.05 bis 13.05 Uhr

 

Die Übungs- und Lernphasen finden überwiegend zu Hause statt.

 

Ganztagsklassen

Unterrichtszeiten:

 

Klassen 1 und 2

Montag bis Donnerstag von 8.05 bis 15.50 Uhr

Freitag von 8.05 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Klassen 3 und 4

Montag bis Donnerstag von 8.05 bis 15.50 Uhr

Freitag von 8.05 Uhr bis 13.05 Uhr

 

Der Unterricht und die Lernzeiten finden auch am Nachmittag statt. Hausaufgaben entfallen bei den Ganztagsklassen.

 

In der Mittagspause, für die Klassen 1 und 2 zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr, für die Klassen 3 und 4 zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr Uhr, werden die die Schülerinnen und Schüler von unseren Mitarbeiterinnen Frau Vogt und Frau Schmitt beim Mittagessen betreut.

 

Betreuende Grundschule

Wir bieten eine Betreuung für die Kinder von montags bis freitags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr an. 

Die Anmeldung erfolgt jeweils zum Schuljahr und kostet 40,-€ pro Monat (Mittagessen wird extra berechnet).

 

Die Anmeldeformulare für die Betreuende Grundschule finden Sie auch unter dem LINK:  "Downloads".

 

Haben Sie Ihr Kind bereits angemeldet, finden Sie hier das wöchentliche Planungsformular: 

Wöchentliche Abfrage Betreuende GS.doc
Microsoft Word-Dokument [70.5 KB]

       

Inklusionskonzept unserer Schule

Unterricht von Kindern ohne und mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen

 

Unsere Schule wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/11 zur Schwerpunktschule ernannt, d.h., dass nach Beschluss des Bildungsministeriums Kinder mit und ohne körperliche und geistige Beeinträchtigungen unsere Bildungseinrichtung besuchen können. Je nach ihren Möglichkeiten werden die Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert und nach dem Curriculum der Grundschule oder gemäß dem Lehrplan für Förderschulen unterrichtet.

 

Seit August 2014 dürfen Eltern in Rheinland-Pfalz bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf dem Schulgesetz entsprechend selbst entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Schwerpunktschule oder an einer Förderschule anmelden.

Vor Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule/Schwerpunktschule findet eine Beratung der Eltern statt. Es muss abgewogen werden, ob die Schwerpunktschule aufgrund ihrer personellen und räumlichen Ausstattung in der Lage ist, den Erfordernissen und individuellen Bedürfnissen eines Kindes mit körperlichen oder anderen Beeinträchtigungen gerecht zu werden. Deshalb ist jeweils eine Einzelentscheidung notwendig.

 

 

Beispiel zu Lernbedingungen an Förder- und Schwerpunktschulen:

 

Förderschule

Besucht ein Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen eine Förderschule, wird er in einer Klasse mit durchschnittlich 8 bis 10 Schülern von durchgängig von einem Lehrer und einer pädagogischen Fachkraft unterrichtet.

 

Schwerpunktschule

Geht dieser Schüler zu einer Schwerpunktschule, lernt er zusammen mit bis zu 23 anderen Schülern, darunter möglicherweise mit noch zwei weiteren Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird aber nur in wenigen Stunden von zwei Lehrpersonen, Klassen- bzw. Fachlehrer und Förderlehrer, unterrichtet.

Meldung zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf

Jeweils bis zum Februar eines laufenden Schuljahres müssen die Schüler, die auf vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf überprüft werden sollen, durch  Mitteilung an die ADD gemeldet werden.

Im Anschluss beauftragt die Leitung der für die Erstellung eines Gutachtens zuständigen Förderschule, hier Hubertus-Rader-Förderzentrum, einen Förderlehrer mit der Begutachtung des Schülers. Das Gutachten wird im Beisein der Eltern und der Schulleitung der Schwerpunktschule durch die Leitung der Förderschule eröffnet.

Stellt das Gutachten einen sonderpädagogischen Förderbedarf fest, dürfen sich die Eltern für den Besuch ihres Kindes an einer Förderschule oder einer Schwerpunktschule entscheiden.

Bei Kindern mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich soziale/emotionale Entwicklung muss vor Antragstellung in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schulleitung, Schulaufsicht, Jugendamt und einer für die Aufnahme eines solchen Schülers geeignete Institution (z.B. Wolf bei Traben-Trarbach, Helenenberg bei Trier oder Bernhardshof bei Mayen) geklärt werden, ob ein Beschulungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann und ob das Jugendamt die Kosten übernimmt. Im Landkreis Vulkaneifel existiert keine öffentliche Schule, die Kinder mit sozial/emotionalen Entwicklungsstörungen aufnehmen kann.

 

Die Meldung zur Überprüfung kann bereits bei Kindern vor der Einschulung erfolgen. In diesem Fall müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit der Überprüfung einverstanden sein. Stellt der Schulleiter der Grund- und Schwerpunktschule ein Kind mit überprüftem sonderpädagogischen Förderbedarf auf Antrag der Eltern im Benehmen mit dem Amtsarzt vom Schulbesuch zurück, muss im kommenden Jahr vor dem Schulbesuch erneut überprüft werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

Wenn Kinder die Regelschule bereits besuchen und dann zur Überprüfung gemeldet werden, muss keine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

 

 

Einsatz der Förderlehrkräfte

Basierend auf den Erfahrungen der integrierten Förderung nach dem „Daun-Wormser-Modell“ (auslaufender Schulversuch in diesen Landkreisen), arbeiten wir weiter als Schwerpunktschule und fördern Kinder im Rahmen der Inklusion. Kinder mit diagnostizierten Lernbehinderungen (ein Gutachten zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf ist Voraussetzung) werden von den Förderlehrkräften (Förderlehrern = FÖL und pädagogischen Fachkräften =PF) in der Regel im Klassenverband unterstützt. Außerdem muss für jeden Schüler von Klassenleitung und FÖL ein Förderplan erstellt und fortgeschrieben werden.

Die Stunden der Förderschullehrkräfte und der PF werden verstärkt in den Stufen 1+2 eingeteilt, um frühzeitig die Schwerpunkt-Schüler zu fördern. Die Anzahl der Förderlehrerwochenstunden sowie die Wochenstundenzahl der pädagogischen Fachkräfte richtet sich nach einem Zuweisungsschlüssel des Ministeriums und ist abhängig von der Anzahl der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Ein automatischer Anspruch auf eine festgelegte Stundenanzahl pro Schwerpunkt-Schüler im Unterricht ist nicht gegeben.

Für Kinder mit Lernschwierigkeiten, aber ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, sind vom Ministerium keine zusätzlichen Stundenkontingente vorgesehen, anders als beim Daun-Wormser Modell.

 

 

Leistungsbeurteilung für Schwerpunkt-Schüler

Eine Verbalbeurteilung, die sich am Lernplan orientiert, beschreibt Leistungen und Lernfortschritte (zieldifferenter Unterricht).

Schwerpunkt-Schüler können, wenn in einzelnen Fächern die gleichen Lernziele wie die der übrigen Schüler angestrebt werden (zielgleicher Unterricht), auch Noten erhalten.

Ist die Klassenkonferenz der Auffassung, dass ein Schwerpunktschüler auch nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet werden kann und ein erfolgreicher Abschluss der Grundschule möglich ist, kann auf Antrag der Klassenkonferenz im Benehmen mit dem Schulleiter der Status als Schwerpunkt-Schüler aufgehoben werden und der betreffende Schüler wird Regelschüler.

 

Versetzungsregelungen

Es gibt kein Abschlusszeugnis für Schwerpunkt-Schüler nach Klasse 4, es erfolgt ein Wechsel in die zuständige weiterführende Schwerpunktschule (SPS) (gemäß ÜschO §10 Abs. 3) oder nächstgelegene Förderschule.

 

Zusammenarbeit im Kollegium

Klassenlehrer(innen), Förderschullehrerin und pädagogische Fachkraft sprechen sich regelmäßig über die Durchführung und Fortführung von Fördermaßnahmen ab und erstellen gemeinsam Förderpläne (s.o.).

 

Erfahrungswerte

Das gemeinsame Lernen von Schülern ohne und mit Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen wird von allen Lehrkräften, Mitschülern und Schuleltern unterstützt. Bisher konnten einige Schüler mit Lernbehinderung nach der 4. Klasse die Realschule plus/Schwerpunktschule Gerolstein besuchen.

Inklusion kann aber nicht nur mit gutem Willen und hohem Lehrerengagement gelingen, sondern erfordert eine ausreichende personelle sowie räumliche Ausstattung. In beiden Bereichen stehen wir an unserer Leistungsgrenze und fordern eine bessere Personalzuweisung und bauliche Maßnahmen.

Bei Kindern mit ganzheitlichem Förderbedarf, z.B. bei Kindern mit Down-Syndrom, ist eine ständige Begleitung durch einen Integrationshelfer Voraussetzung für einen Schulbesuch an der Schwerpunktschule.

Das Verfahren im Umgang von Kindern mit sozial/emotionalen Entwicklungsstörungen halten wir für verbesserungswürdig und für Grundschüler ungeeignet, besonders unter dem Aspekt des Inklusionsgedankens.

 

 

Unser Credo:

Inklusion darf keine Kinder, weder Kinder mit Lernbehinderung, noch Kinder ohne Lernbehinderung benachteiligen.

Deshalb fordern wir eine sich an den Bedürfnissen aller Schüler, Lehrer und Eltern ausrichtende Schullandschaft!

 

 

       Stefan Gerber

  • Schulleiter -

 

 

 

Weitere Informationen: http://www.mbwwk.rlp.de   

Grundschule Gerolstein
Waldstr. 15
54568 Gerolstein

 

Telefon

06591-3372

 

NOTFALLTELEFON:

(nachmittags)

0170-3126132

 

Fax  

06591 -980302

 

Email   

Info(at)grundschule-gerolstein.de

 

Unsere Sekretariatszeiten

7.45 Uhr-12.00 Uhr

Montag - Freitag

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